1. Vertragsparteien / Anmeldung Wir freuen uns auf eine
frühzeitige schriftliche Anmeldung per Anmeldeformular, per E-Mail oder wir nehmen diese
auch telefonisch entgegen. Nach Ihrer Buchung bestätigen wir Ihnen
gerne die vereinbarte
Leistung mit einer elektronischen (Email) Bestätigung / Rechnung.
Mit dem Erhalt der Bestätigung
beginnt das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und CREnatura. Mit Ihrer
Anmeldung bestätigen Sie,
die allgemeinen Vertrags- und Geschäftsbedingungen von CREnatura zu
kennen und diese zu akzeptieren.
2. Programmänderung Unsere Anlässe finden grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Anpassungen können durch Naturereignisse, Wetter oder höhere Gewalt
erforderlich werden.
Sind die Verhältnisse oder das Wetter im beabsichtigten Gebiet wirklich
schlecht und die Tour kann nicht stattfinden, werden wir nach Möglichkeit
in ein idealeres Gebiet ausweichen.
Wird die minimale Zahl von fünf Teilnehmenden nicht erreicht, kann
der Anlass dennoch durchgeführt werden, wenn eine entsprechende
Preis- Anpassung akzeptiert wird. Der Teilnehmer erklärt sich
durch seine Anmeldung zu Programmänderungen bereit. Eventuelle
Mehrkosten werden dem Teilnehmer verrechnet. Der Teilnehmer hat
durch Verschiebung oder Änderung des Angebotes keinerlei
Anspruch auf Schadenersatz.
3. Annullation, Teilannullation Bei
Annullierung oder Teilannullierung wird folgender Betrag zurückerstattet:
bis 30 Tage vor Tourenbeginn 80% bis 21 Tage vor Tourenbeginn 60% bis 14 Tage vor Tourenbeginn 40%
bis 7 Tage vor Tourenbeginn 20%
Bei einer Annullation von weniger als 7 Tagen vor Beginn des Anlasses
können höchstens die Halbpensionskosten zurückerstattet werden.
Wenn der Teilnehmer nicht zur vereinbarten
Tour erscheint oder sie frühzeitig verlässt, besteht kein Anspruch
auf Rückerstattung. Allfällige Zusatzkosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen
Ihrer schriftlichen Annullation bei CREnatura.
Die Bezahlung von Annullationskosten ist immer sehr ärgerlich. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
4. Bezahlung Mit der Bestätigung erhalten Sie die Rechnung der Bankverbindung
und dem Zahlungstermin. Bei eintägigen Anlässen erfolgt die Zahlung bar
bei Beginn.
5. Rücktrittsbedingungen seitens CREnatura
Liegen Gründe vor (z.B. höhere Gewalt, Unruhen, Streiks) oder Umstände
die zur Gefährdung des Lebens führen könnten, kann CREnatura
kurzfristig den Anlass absagen. Die geleistete Zahlung (sofern schon
einbezahlt) wird abzüglich
der schon beanspruchten Leistungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche
sind ausgeschlossen.
6. Preise
Im aufgeführten Preis sind enthalten, wenn in der Ausschreibung nichts anderes
erwähnt ist:
Führungs- und Leitungskosten,
Halbpension (Unterkunft in Matratzenlager oder Hotels, Nachtessen, Frühstück
und Marschtee). Bei CREaktivitäten können zusätzlich Materialkosten in Rechnung gestellt werden. Nicht inbegriffen sind:
Reisekosten, Bergbahnen, Zwischenverpflegung,
Getränke. Preisänderungen
und Preisanpassungen durch CREnatura sind
jederzeit möglich.
7. Teilnehmerzahl Die
Mindestteilnehmerzahl ist in der Regel 5. Je nach Art des Anlasses und
zur Sicherheit der Gäste bei Wander- und Schneeschuhtouren kann die
Anzahl der Teilnehmer beschränkt sein. Angaben über Änderungen der
Teilnehmerzahl können bis zwei Tage vor dem Anlass gemeldet werden. Es
liegt im Ermessen von CREnatura den Preis neu zu berechnen, wenn
weniger Personen als angemeldet teilnehmen und gemeinsam mit den Kunden
nach einer Lösung zu suchen.
8. Versicherungen
Sie als Teilnehmer sind durch CREnatura nicht versichert. Sie als Teilnehmer
verpflichtem sich für genügenden und gültigen Versicherungsschutz
(Unfall- und Krankenversicherung). Die Versicherungen müssen vom Teilnehmer
abgeschlossen werden. Wir empfehlen den Abschluss einer Annullationsversicherung.
9. Beanstandungen
Auf Beanstandungen, die nicht sofort vor Ort der Leitung eines Anlasses
von CREnatura gemeldet werden, kann später nicht mehr eingegangen
werden.
10. Haftung und Schadenersatz
Durch Ihre Buchung anerkennen Sie die Gefahren im Outdoor- wie auch im Indoor-CREaktivitäten.
Auch gut qualifizierte Leiter und Guides sind nicht unfehlbar.
Auf Wanderungen, im Gelände abseits von markierten Wegen, wird er mit Grenzbereichen konfrontiert
die niemals vorhersehbar sind. CREnatura haftet nicht für subjektive Erfolge und auch nicht für
das Wetter. Für diese Fälle sind Ansprüche ausgeschlossen.
11. Gerichtsstand
Für alle Streitfälle, gleich welche Nationalität der Gast
besitzt und wo sich der Schadenort befindet, sind ausschliesslich Schweizer
Gerichte zuständig.
Gerichtsstand ist Solothurn.
CREnatura Renzo Haldemann Gässli 5 4514 Lommiswil / SO